Bauliche Maßnahmen zur Errichtung und zum Betrieb der Deponie
Basisabdichtungssystem
Gemäß Standortgutachten ist keine natürliche geologische Barriere vorhanden, deshalb wird die geologische Barriere nachträglich durch technische Maßnahmen in der Mindestschichtmächtigkeit ≥ 1,00 m hergestellt. Für die Dichtung der Basis- und Böschungsflächen wird eine 2,5 mm dicke Kunststoffdichtungsbahn (KDB) aus PE-HD verwendet. Durch die gas- und flüssigkeitsdichte Verschweißung der Bahnen miteinander wird der Austritt von Sickerwasser in den Bereichen der Deponieabdichtung, der -böschungen bzw. -grundflächen vollständig unterbunden.
Um zu verhindern, dass sich Bestandteile der Entwässerungsschicht in die Dichtungsbahn drücken und diese beschädigen, wird oberhalb der KDB eine Sandschutzmatte aufgebracht. Darüber komm eine 30 cm dicke mineralische Dränschicht, die das anfallende Sickerwasser aufnimmt. Als Trennschicht zwischen der mineralischen Dränschicht und dem Abfall wird noch eine 10 cm starke filterstabile mineralische Trennschicht eingebaut, um den Eintrag von Feinbestandteilen in die mineralische Dränschicht zu unterbinden.
Sickerwasserfassung- und -Ableitungssystem
Deponiesickerwasser entsteht durch Versickerung bzw. Oberflächenabfluss der Niederschläge auf den nicht abgedichteten Deponiekörper während des Betriebs der Deponie.
Die Sickerwasserfassung erfolgt flächig über eine oberhalb der Kunststoffdichtungsbahn angeordnete, 30 cm mächtige mineralische Dränschicht, welche das Sickerwasser aus dem Abfallkörper aufnimmt und den in Tiefpunkten der Basisfläche angeordneten Sickerwassersammlern zuführt.
Über eine Sickerwassertransportleitung fließt das Sickerwasser zu den Speicherbecken. Es sind zwei Sickerwasserspeicherbecken geplant.
Das in den Sickerwasserspeicherbecken gefasste Sickerwasser wird zur Abfallbefeuchtung als Maßnahme der Staubbindung genutzt bzw. regelmäßig abgefahren und einer Kläranlage zugeführt.
Bauliche Maßnahmen zur Stilllegung der Deponie
Oberflächenabdichtungssystem
Nach dem vollständigen Befüllen der Deponie wird zum Ausgleich von Inhomogenitäten des eingelagerten Abfalls auf dem profilierten Abfallkörper eine 20 cm starke Trag-/Ausgleichsschicht eingebaut. Auf die Trag-/Ausgleichsschicht kommt eine Kunststoffdichtungsbahn mit einer Dicke von 2,5 mm. Für die Ausbildung der mineralischen Entwässerungsschicht wird ein Sandgemisch aufgebracht. Als Rekultivierungsschicht, bestehend aus 0,80 m Unterboden und 0,20 m Oberboden, ist der Einbau von Böden mit guten Wasserspeicher- vermögen vorgesehen.
Oberflächenentwässerungssystem
Die Planung der Deponiekubatur erfolgt so, dass eine Ableitung des Niederschlagswassers im Freigefälle unabhängig von der Gesamtfertigstellung der Oberflächenabdichtung der Deponieabschnitte erfolgen kann. Das oberflächig abfließende unbelastete Niederschlagswasser wird in die am Deponiefuß ausgebildeten Entwässerungsmulden geleitet und von dort fließt es über Rohrleitungen und Kaskaden weiter in die Versickerungsmulden.
Deponiekubatur
Der Deponiekörper wird so profiliert, dass nach Abklingen der Setzungen ein Oberflächenmindestgefälle von 5 % zur Gewährleistung einer sicheren Oberflächenentwässerung vorhanden ist. Die maximale Böschungsneigung beträgt 1:3. Die geplante Endhöhe der rekultivierten Deponieoberfläche beträgt maximal 78,20 m ü. NHN.
Begrünung der Deponie
Die Begrünung der rekultivierten Deponieoberfläche hat folgende Ziele
Verdunstung zur Minderung der Abflussspende
Erosionsschutz, besonders an den Böschungsbereichen mit stärkerer Neigung durch gute Durchwurzelung der oberen Bodenschichten,
landschaftsästhetische Einbindung des ausgeformten Deponiebereiches in die Umgebung durch dauerhafte Pflanzengesellschaften,
Zur schnellstmöglichen Erreichung der Begrünungsziele wird auf dem Oberboden eine Anspritzbegrünung mit einem strapazierfähigen standortabgestimmten Trockenrasengemisch als Initialansaat aufgebracht. Eine Anreicherung mit krautigen Pflanzen erfolgt durch Samenflug von den umgebenden Flächen.
Ausgleichsmaßnahmen, Ersatzgeldzahlungen
Abgestimmte externe Ausgleichsmaßnahmen waren aufgrund der langen Verfahrensdauern des Genehmigungsprozesses zum Baubeginn nicht mehr verfügbar, so dass als Ausgleich für die entstehende Bodenversiegelung Ersatzzahlungen festgelegt wurden. Entsprechend des voranschreitenden Deponiebaus sind Ersatzzahlungen zu leisten, welche in endausgebauten Zustand eine kumulative Gesamtsumme von ca. 2,1 Mio € ergeben.